Startseite Über mich Meine Bilder Meine Videos Meine Musik Kontakt/Impressum Führerschein mit 17 Ausbildung Anmeldung Preise Bike Ausbildungsfahrzeuge Klassen Klasse B Klasse A Klasse A-direkt Unser Team Klasse A1 Video Skoda Octavia Skoda Roomster Hond Hornet Honda CBR 125 Kawasaki EL 250 AGB Führerschein mit 17Führerschein mit 17 - nun in ganz Deutschland möglich! Im Volksmund Führerschein mit 17, offiziell sagt man Begleitetes Fahren: Ganz Deutschland macht mit, seit Anfang 2008 auch Baden-Württemberg als letztes Bundesland nach langem Zögern eingewilligt hat. Die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis kann also bundesweit bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss ein erfahrener Begleiter mitfahren. Was ist die gesetzliche Grundlage? Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV, § 48 a) enthält die bundeseinheitlichen Rahmenvorschriften, welche für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, und zwar zunächst übergangsweise (deshalb Modellversuch, man möchte Erfahrungen sammeln).Wie kommt ihr an den Führerschein mit 17?Ihr meldet euch ab 16-einhalb Jahren in unserer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an. Den allgemeinen Fahrerlaubnisantrag und die erforderlichen Zusatzanträge erhaltet ihr bei uns und reicht diese dann zusammen mit eurem Paßbild, dem Sehtest und dem Nachweis über den Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Neuwied ein. Euer Antrag hat eine Bearbeitungszeit von etwa 3-4 Wochen, unabhängig davon beginnt ihr allerdings schon mit eurer theoretischen und praktischen Ausbildung.Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird wie gesagt nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres habt ihr noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten dürft ihr übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung fahren — und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland solltet ihr in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte. Wo überall gilt der Führerschein mit 17?Er gilt in Deutschland und seit 01.02.2010 auch in Österreich!Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach irgendjemand spontan als Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren! Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit. Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt. Welche Fahrzeuge darf man fahren?Zunächst einmal mit dem jedem Pkw, der in der Klasse B beschrieben ist. Aber Vorsicht: unbedingt einen Blick in den Kfz-Versicherungsvertrag werfen! Wurde der Vertrag beispielsweise so abgeschlossen, dass der Fahrer ein bestimmtes Mindestalter haben muss (um dadurch an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf versicherungstechnisch eben kein 17-Jähriger ans Steuer. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verliert das Fahrzeug zwar nicht automatisch den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber die Versicherung wird saftige Nachzahlungen als Vertragsstrafe fordern (so genannter Regress). Sogar die Kündigung durch den Versicherer ist möglich.Die Ausrüstung des Autos mit Hilfsmitteln, die Fahrlehrer normalerweise benutzen, ist nicht nötig. Weil die begleitende Person nur beraten darf, ist der Einbau von Doppelpedalen nicht gestattet — nur Fahrschulen erhalten die dafür nötige Betriebserlaubnis. Der Beifahrer möchte aber vielleicht einen handelsüblichen Beifahrer-Innenspiegel abringen, um die Verkehrssituationen besser zu überblicken. Solches Zubehör gibt es im gut sortieren Automarkt.Übrigens: Wie beim normalen Führerschein mit 18 erwirbt man mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Bei Fahrten mit diesen Klassen benötigt man aber folgerichtig keinen Beifahrer, weil man das Mindestalter (16) ja schon erreicht hat.Wann beginnt und endet die Probezeit? Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, im Fall des Begleiteten Fahrens mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen...). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung. Fahrspass & Sicherheit Fahrschule Bluemle Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |